Freitag, 13. November 2009

Wortungetüm

"Rohbaufertigstellungsanzeige"

28 - acht!und!zwanzig! - Buchstaben für einen behördlichen Vorgang, über dessen Existenz ich bisher dankenswerterweise nichts wusste. Der Architekt schickte Herrn Dinktoc und mir ein zweiseitiges Formular voller Amtsdeutsch zur Unterschrift, das anschließend vorschriftsmäßig ans Kreisbauamt gesendet werden muss. Wozu die das brauchen, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht bilden sie aus diesen schönen langen Wörtern Anagramme, die dann für neue Formulare verwendet werden können.

Mal sehen:

Agent Z: E, olle Tussi, gib Ruhe! Gnarf!

Die gleichen 28 Buchstaben in völlig neuer Bedeutung ... Rückübersetzt in Amtsdeusch liest man dann vermutlich:
Sehr geehrte Frau Dinktoc, leider müssen wir Ihren Antrag abschlägig bescheiden. Mit freundlichen Grüßen. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Oder so ähnlich.

5 Kommentare:

  1. Tja ja, das Behördendeutsch. Aber das sind wir doch gewöhnt. Und wenn es darum geht evtl höhere Gebühren oder Steuern festzusetzen, läßt man auf dem Amt glatt den Büroschlaf sausen und es geht wahnsinnig schnell mit den Vorgängen. Da sich der Amtsmichel bei solch schnellen Aktivitäten vermutlich total verausgabt muss er das mit extrem langen Bearbeitungszeiten von Anträgen etwa kompensieren, oder?

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  2. Ausserdem geht es noch besser mit den Wortungetümen:

    Einheitswert- und Grundsteuermessbetragfestlegungserklärungsformular- kurz EW1/03

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  3. Ich würde persönlich deinen Vater mit einbinden.
    Der hat doch jahrelang in einem Hort der Entscheidungsfreude, pragmatischer Entschlüsse und des Aktionismus (VG Altenahr) gearbeitet und kann diese Erfahrungen bestimmt produktiv und effizient in die Genehmigungsverfahren einbringen...hihihi....

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  4. Inzwischen liegt uns ja auch der Rohbaufertigstellungsanzeigebestätigunsgebührenbescheid vor. Naja, wenn man die Gebühr auf die Buchstaben des Titels umlegt ist es erträglich und verkraftbar :-)

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