Donnerstag, 19. August 2010

Notizen aus der Servicewüste (2)

Wer umzieht, muss die Änderung der Adresse bei ungefähr drei Dutzend offiziösen Stellen melden. Da ist man für jede Arbeitserleichterung dankbar. Unsere Bank zum Beispiel bietet auf ihrer Online-Banking-Website auch eine Rubrik "Adressänderung" an. Herr Dinktoc änderte und hielt die Sache für erledigt.
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Am 13.8. bekamen wir den ersten Brief von der Bank:
Sehr geehrte Frau Dinktoc, sehr geehrter Herr Dinktoc,
leider können wir Ihren Auftrag nicht durchführen, weil der
Auftrag nicht rechtsverbindlich unterschrieben wurde. Wir bitten um Ergänzung
und Rücksendung der beigefügten Anlage.
Mit freundlichen Grüßen, Team Kontoführung
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Am 16. August kam der zweite Brief:
Sehr geehrte Frau Dinktoc, sehr geehrter Herr Dinktoc,
leider können wir Ihren Auftrag nicht durchführen, da wir für
eine Anschriftenänderung unbedingt die Unterschriften aller Kontoinhaber
benötigen. Bitte senden Sie den beigefügten Auftrag von beiden Kontoinhabern
unterschrieben an uns zurück. Bis dahin bleibt Ihre bisherige Anschrift für alle
Ihre Konten gültig.
Mit freundlichen Grüßen, Team Kundenbetreuung
u
Die Anlage war jeweils das gleiche Formular "Blödbank Serviceblatt Kontoführung". Einmal immerhin teilweise ausgefüllt mit unseren alten Adressdaten, einmal blanko. Offensichtlich sollten wir nicht nur unterschreiben, sondern auch die neue Adresse ergänzen. Beide Briefe waren aber bereits an unsere neue Adresse geschickt worden. Ich wähnte mich in Absurdistan und verfasste folgende Antwort:
An die Blödbank, Team Kundenbetreuung / Team Kontoführung
Sehr geehrtes Team Kundenbetreuung, sehr geehrtes Team
Kontoführung,
anbei erhalten Sie, wie in Ihren beiden annähernd
gleichlautenden Schreiben vom 13. und 16. August erbeten, das "Blödbank
Serviceblatt Kontoführung" ergänzt bzw. unterschrieben zurück, damit unser
Auftrag bearbeitet werden kann.
Wir finden es allerdings ein wenig verwunderlich, dass Sie
einen Online-Service zur Adressänderung anbieten, wenn dieser rechtsverbindlich
gar nicht durchgeführt werden kann; nichtsdestotrotz die Änderung in Ihrer
Adressdatenbank bereits vor unserer Unterschrift erfolgt sein muss,
sonst hätten wir Ihre Anschreiben ja nicht an der neuen Adresse erhalten.
Mit verwirrten, aber dennoch freundlichen Grüßen
Herr und Frau Dinktoc
u
Auf die Reaktion darf man gespannt sein.

2 Kommentare:

  1. So isses halt mit dem Online Service bei Quasi Behörden. Vor Entsorgung bitte noch ne Kopie für die Akte, gell.

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