Mittwoch, 8. September 2010

Anzeige der abschließenden Fertigstellung

Ja, genauso heißt das.
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Damals, als die Maurer und die Dachdecker ihre Arbeit getan hatten, mussten wir dem Kreisbauamt ja schon einmal so einen Wisch schicken, die "Rohbaufertigstellungsanzeige" nämlich.
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Heute bekamen wir vom Architekten den Vordruck zur "Anzeige der abschließenden Fertigstellung", mit dem die Behörde informiert werden will, wann die Hütte fertig sein wird bzw. fertig geworden ist; außerdem müssen wir mit Unterschrift bestätigen, dass wir "die bauliche Anlage gemäß §74 Abs. 7 HBO erst benutzen bzw. benutzen lassen, wenn sie sicher benutzbar ist. [Uns] ist bekannt, dass Verstöße Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen können".
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Ich erbebe vor Ehrfurcht und werde mit zitternder Hand die Unterschrift leisten! - und hoffen, dass dies das letzte Wiehern des Amtsschimmels im Zusammenhang mit dem Hausbau war.

2 Kommentare:

  1. Du bist aber optimistisch.

    Das FiA wird den Steuersatzt neu bestimmen.
    Das Grundbuchamt wird neu vermessen.
    Das was weiß ich wird mir doch fast egal ...

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  2. ... und für alles eine Rechnung schreiben

    Dinge die ein Bauherr nicht braucht.

    Hmpf

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