Ja, genauso heißt das.
o
Damals, als die Maurer und die Dachdecker ihre Arbeit getan hatten, mussten wir dem Kreisbauamt ja schon einmal so einen Wisch schicken, die "Rohbaufertigstellungsanzeige" nämlich.
d
Heute bekamen wir vom Architekten den Vordruck zur "Anzeige der abschließenden Fertigstellung", mit dem die Behörde informiert werden will, wann die Hütte fertig sein wird bzw. fertig geworden ist; außerdem müssen wir mit Unterschrift bestätigen, dass wir "die bauliche Anlage gemäß §74 Abs. 7 HBO erst benutzen bzw. benutzen lassen, wenn sie sicher benutzbar ist. [Uns] ist bekannt, dass Verstöße Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen können".
p
Ich erbebe vor Ehrfurcht und werde mit zitternder Hand die Unterschrift leisten! - und hoffen, dass dies das letzte Wiehern des Amtsschimmels im Zusammenhang mit dem Hausbau war.
Du bist aber optimistisch.
AntwortenLöschenDas FiA wird den Steuersatzt neu bestimmen.
Das Grundbuchamt wird neu vermessen.
Das was weiß ich wird mir doch fast egal ...
... und für alles eine Rechnung schreiben
AntwortenLöschenDinge die ein Bauherr nicht braucht.
Hmpf