Vor etlichen Jahren haben wir einige Aktien gekauft - als ganz Deutschland Aktien kaufte - und zur Verwaltung derselben ein Aktiendepot bei einer damals ganz jungen Internetbank eröffnet. Die Internetbank machte Werbung für "lebenslang gebührenfreie Depotführung". Gemeint war in der Tat die Lebensdauer der Depotinhaber und nicht etwa die der Bank.
Das erwies sich als segensreich, als die Internetbank von einem Großen Deutschen Geldinstitut (GDG) geschluckt wurde. Man schickte uns einen Brief mit der Information, die Bank sei verkauft, und ab dem nächsten Ersten gälten die folgenden Gebühren ... Wir schrieben zurück, dass wir davon ausgingen, als Rechtsnachfolgerin der Internetbank habe das GDG die bestehenden Verträge schließlich übernommen und solle sich bitte auch daran halten. Es folgte die zähneknirschende Bestätigung durch das GDG. Man muss halt mit ein paar juristischen Fachbegriffen herumwerfen, dann hält einen die Bank in diesen Dingen für beschlagen und lässt einen in Ruhe.
Bis auch das GDG vor ein paar Monaten verkauft wurde an ein Anderes Großes Deutsches Geldinstitut (AGDG). Das teilt uns nun mit, im Zuge der Vereinheitlichung der Gebührenordnung der beiden Häuser sei man leider gezwungen, ab dem nächsten Ersten die folgenden Gebühren zu erheben ...
Wir gruben unseren alten Brief aus, aktualisierten Datum und Banknamen, formulierten den pompösen Satz mit der Rechtsnachfolge noch ein bisschen schnittiger und schickten das Werk gestern ab. Auf die Antwort des AGDG bin ich gespannt. Sie probieren es doch immer wieder, die Herren Geldgräber.
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